Deprecated notice: mysql_connect(): The mysql extension is deprecated and will be removed in the future: use mysqli or PDO instead in system/modules/core/library/Contao/Database/Mysql.php on line 58
Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /homepages/43/d21551564/htdocs/web/2010_ci/system/helper/functions.php:70) in system/modules/core/library/Contao/System.php on line 484
Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /homepages/43/d21551564/htdocs/web/2010_ci/system/helper/functions.php:70) in system/modules/core/library/Contao/System.php on line 484
Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /homepages/43/d21551564/htdocs/web/2010_ci/system/helper/functions.php:70) in system/modules/core/library/Contao/Template.php on line 298
Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /homepages/43/d21551564/htdocs/web/2010_ci/system/helper/functions.php:70) in system/modules/core/library/Contao/Template.php on line 299
Thema: Meldungen zum und Einsichtnahme in das Transparenzregister - Steuerberatung, Steueroptimierung, Lohn- und Finanzbuchhaltung in Rostock - Die Steuerberatungsgesellschaft
Meldungen zum und Einsichtnahme in das Transparenzregister
05.03.2018
Meldungen zum und Einsichtnahme in das Transparenzregister Bereits seit dem 1. Oktober 2017 unterliegen alle inländischen juristischen Personen des Privatrechts, eingetragenen Personengesellschaften (mit Ausnahme von BGB-Außengesellschaften), Verwalter sog. Trusts und Treuhänder den gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem neu geschaffenen Transparenzregister. Hierbei handelt es sich um eine beim Bundesanzeiger geführte elektronische Plattform. Ab dem 27. Dezember 2017 ist erstmals die Einsichtnahme der Registereintragungen möglich. Ergeben sich die hinter einem Unternehmen stehenden wirtschaftlich Berechtigten nicht bereits aus anderen öffentlichen Quellen, wie z. B. dem Handels-, Vereins- oder Unternehmensregister, sind Geschäftsführung, Verwalter bzw. Treuhänder verpflichtet, diese unverzüglich beim Transparenzregister zu melden. Als wirtschaftlich Berechtigte zählen natürliche Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben. Die einzuholenden und beim Transparenzregister einzureichenden Informationen umfassen Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses nebst etwaiger Änderungen dieser Angaben. Börsennotierte Gesellschaften sind unter bestimmten Bedingungen ausgenommen. Wer seine Pflicht zur Einholung, Aufbewahrung oder Mitteilung der notwendigen Angaben nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer erheblichen Geldbuße belegt werden. Die ab Ende Dezember 2017 mögliche Einsichtnahme in das Transparenzregister ist regelmäßig nur bestimmten Berufsgruppen oder unter Darlegung des berechtigten Interesses möglich. Beispiel: Eine GmbH hat beim Handelsregister eine Gesellschafterliste hinterlegt. Daraus ergibt sich, dass drei natürliche Personen jeweils mehr als 25 % der Gesellschaftsanteile halten. In diesem Fall bedarf es regelmäßig keiner weiteren Handlungen der Meldepflichtigen. Steht hinter einem der Gesellschafter jedoch ein Treugeber, der sich nicht aus einem öffentlich zugänglichen Register ergibt, ist dieser anzugeben. Tipp: Betroffene Gesellschaften sollten regelmäßig überprüfen, ob sich Änderungen bei den wirtschaftlich Berechtigten ergeben haben. Es empfiehlt sich daher, ein entsprechendes Compliance-System einzurichten.
Zitat des Tages
"Krisen meistert man, indem man ihnen zuvorkommt"
Autor: Ralf Whitman Rostow
Aktuelles aus der Kanzlei
Anonymes Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung geht online
Seit 22.04.2025 können Bürger in Niedersachsen Steuerdelikte über ein anonymes Hinweisgebersystem anzeigen. Das Portal https://anonymer-steuerhinweis.mf.niedersachsen.de/meldung soll einen sicheren und diskreten Kommunikationsweg bieten, um sowohl namentliche als auch anonyme Hinweise abzugeben.
Unzulässige Zweitwohnungsteuer bei Nest- oder Wechselmodell
Das Verwaltungsgericht Weimar entschied, dass die Erhebung einer kommunalen Zweitwohnungsteuer (auch) unzulässig in Fällen des ehelichen Getrenntlebens ist, wenn und soweit die gemeinsamen ehelichen Kinder des zur Zweitwohnungsteuer herangezogenen getrennt lebenden Elternteils mit Zweitwohnsitz im Rahmen des familiären Nestmodells oder auch des Wechselmodells am Erstwohnsitz regelmäßig betreut werden (Az. 3 K 1578/23 We).
Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.05.2025 sein Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst (Az. IV C 1 - S 2252/00075/016/070). Das umfangreiche Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 19.05.2022 und geht u. a. auf die folgenden Bereiche ein:
Provisionen in Form der Kryptowährung Ether zulässig
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen Provisionen in Form der Kryptowährung Ether erhalten können. Ether als Sachbezug zu vereinbaren sei nur dann möglich, wenn dies bei objektiver Betrachtung im Interesse des Arbeitnehmers liege. Zudem müsse ein bestimmter unpfändbarer Betrag des Arbeitsentgelts in Geld ausgezahlt werden (Az. 10 AZR 80/24).
Absetzbarkeit von Rechts- und Beratungskosten bei Anteilsverkäufen - kein Abzug
Eine Tochtergesellschaft, die in einem Organschaftsverhältnis zur Klägerin als Organträgerin stand, veräußerte Anteile an ihrer Tochtergesellschaft - also einer Enkelgesellschaft der Klägerin. Die Klägerin hatte im Zusammenhang mit der Veräußerung der Enkelgesellschaft Rechts- und Beratungsleistungen in eigenem Namen beauftragt und die Kosten daraus getragen.
Werbungskostenabzugsverbot für Vermögensverwaltergebühren
Ein Anleger hatte im Veranlagungszeitraum 2020 erhebliche Vermögensverwaltergebühren gezahlt, die über dem Sparerpauschbetrag lagen. Diese machte er in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt ordnete die im Streitjahr gezahlte Vermögensverwaltergebühr als Werbungskosten (gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) ein, die unter das Abzugsverbot (gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 EStG) fallen.
Kein Werbungskostenabzug für private Umzugskosten trotz Homeoffice-Zwang
Berufstätige Eheleute lebten mit ihrer Tochter in einer 3-Zimmer-Wohnung und arbeiteten nur in Ausnahmefällen im Homeoffice. Ab März 2020 - bedingt durch die Corona-Pandemie - arbeiteten sie überwiegend im Homeoffice, dort im Wesentlichen im Wohn-/Esszimmer. Ab Mai 2020 zogen sie in eine 5-Zimmer-Wohnung, in der sie zwei Zimmer als häusliches Arbeitszimmer einrichteten und nutzten.
Die Klägerin hatte zur Errichtung eines Windparks im Jahr 2008 ein Darlehen aufgenommen. Die Fälligkeit der letzten Rate war für den 31.03.2023 vereinbart, der Zinssatz war bis zum 31.03.2018 festgeschrieben. Im Jahr 2014 schloss die Klägerin mit der Darlehensgeberin für die Restlaufzeit des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindung einen Zinsswap.
Keine Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte von etwa einer Stunde
Ein Geschäftsführer war bei einer etwa 30 km entfernt ansässigen Arbeitgeberin angestellt und mietete eine Zweitwohnung in ca. 1 km Entfernung von seiner Arbeitsstätte. Er machte einen Anspruch auf Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend.
Versorgungsleistungen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte an eine im EU-Ausland wohnende Person
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass der in der Slowakei wohnende Bezieher von Versorgungsleistungen aus einer inländischen Versorgungseinrichtung für eine konkret bezeichnete Berufsgruppe (im Streitfall einer Leistung des Vertreterversorgungswerks) im Inland beschränkt einkommensteuerpflichtig ist (Az. 12 K 549/23).