Deprecated notice: mysql_connect(): The mysql extension is deprecated and will be removed in the future: use mysqli or PDO instead in system/modules/core/library/Contao/Database/Mysql.php on line 58
#0 [internal function]: __error(8192, 'mysql_connect()...', '/homepages/43/d...', 58, Array)
#1 system/modules/core/library/Contao/Database/Mysql.php(58): mysql_connect('db547357284.db....', 'dbo547357284', 'IAnj7d6uSE')
#2 system/modules/core/library/Contao/Database.php(77): Contao\Database\Mysql->connect()
#3 system/modules/core/library/Contao/Database.php(160): Contao\Database->__construct(Array)
#4 [internal function]: Contao\Database::getInstance()
#5 system/modules/core/library/Contao/System.php(110): call_user_func(Array)
#6 system/modules/core/library/Contao/User.php(89): Contao\System->import('Database')
#7 system/modules/core/classes/FrontendUser.php(79): Contao\User->__construct()
#8 system/modules/core/library/Contao/User.php(151): Contao\FrontendUser->__construct()
#9 [internal function]: Contao\User::getInstance()
#10 system/modules/core/library/Contao/System.php(110): call_user_func(Array)
#11 index.php(43): Contao\System->import('FrontendUser', 'User')
#12 index.php(434): Index->__construct()
#13 {main}

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /homepages/43/d21551564/htdocs/web/2010_ci/system/helper/functions.php:70) in system/modules/core/library/Contao/System.php on line 484
#0 [internal function]: __error(2, 'Cannot modify h...', '/homepages/43/d...', 484, Array)
#1 system/modules/core/library/Contao/System.php(484): setcookie('BE_USER_AUTH', '3288f4740500ffc...', 1761350333, '/', '', false, true)
#2 system/modules/core/classes/Frontend.php(534): Contao\System::setCookie('BE_USER_AUTH', '3288f4740500ffc...', 1761350333, NULL, NULL, false, true)
#3 index.php(47): Contao\Frontend->getLoginStatus('BE_USER_AUTH')
#4 index.php(434): Index->__construct()
#5 {main}

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /homepages/43/d21551564/htdocs/web/2010_ci/system/helper/functions.php:70) in system/modules/core/library/Contao/System.php on line 484
#0 [internal function]: __error(2, 'Cannot modify h...', '/homepages/43/d...', 484, Array)
#1 system/modules/core/library/Contao/System.php(484): setcookie('FE_USER_AUTH', '2376249300c5b46...', 1761350333, '/', '', false, true)
#2 system/modules/core/classes/Frontend.php(534): Contao\System::setCookie('FE_USER_AUTH', '2376249300c5b46...', 1761350333, NULL, NULL, false, true)
#3 index.php(48): Contao\Frontend->getLoginStatus('FE_USER_AUTH')
#4 index.php(434): Index->__construct()
#5 {main}

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /homepages/43/d21551564/htdocs/web/2010_ci/system/helper/functions.php:70) in system/modules/core/library/Contao/Template.php on line 298
#0 [internal function]: __error(2, 'Cannot modify h...', '/homepages/43/d...', 298, Array)
#1 system/modules/core/library/Contao/Template.php(298): header('Vary: User-Agen...', false)
#2 system/modules/core/classes/FrontendTemplate.php(210): Contao\Template->output()
#3 system/modules/core/pages/PageRegular.php(183): Contao\FrontendTemplate->output(true)
#4 index.php(251): Contao\PageRegular->generate(Object(Contao\PageModel), true)
#5 index.php(435): Index->run()
#6 {main}

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /homepages/43/d21551564/htdocs/web/2010_ci/system/helper/functions.php:70) in system/modules/core/library/Contao/Template.php on line 299
#0 [internal function]: __error(2, 'Cannot modify h...', '/homepages/43/d...', 299, Array)
#1 system/modules/core/library/Contao/Template.php(299): header('Content-Type: t...')
#2 system/modules/core/classes/FrontendTemplate.php(210): Contao\Template->output()
#3 system/modules/core/pages/PageRegular.php(183): Contao\FrontendTemplate->output(true)
#4 index.php(251): Contao\PageRegular->generate(Object(Contao\PageModel), true)
#5 index.php(435): Index->run()
#6 {main}
Thema: Zweites Familienentlastungsgesetz und Vereinfachung bei Kindergeldanträgen - Steuerberatung, Steueroptimierung, Lohn- und Finanzbuchhaltung in Rostock - Die Steuerberatungsgesellschaft
Form

0381/49761-0

Thema

Zweites Familienentlastungsgesetz und Vereinfachung bei Kindergeldanträgen

01.01.2021

Am 27.11.2020 hat der Bundesrat dem Zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann dann am 01.01.2021 und hinsichtlich der für 2022 vorgesehenen Änderungen ein Jahr später in Kraft treten.

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes:

  • Das Kindergeld wird ab dem 01.01.2021 um 15 Euro pro Kind und Monat erhöht. Es beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat.
  • Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt ab dem 01.01.2021 entsprechend von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro.
  • Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird ab dem 01.01.2021 um 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht.
  • Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt auf insgesamt 4.194 Euro für jeden Elternteil, also 8.388 Euro bei der Zusammenveranlagung von Verheirateten oder Lebenspartnerschaften (2020: 7.812 Euro).
  • Außerdem stellt das Gesetz mit der Anhebung des Grundfreibetrags sicher, dass das Existenzminimum der Steuerpflichtigen ab dem Veranlagungszeitraum 2021 steuerfrei bleibt:
    • 2021 steigt der Betrag auf 9.744 Euro,
    • 2022 weiter auf 9.984 Euro.
  • Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach dem Einkommensteuergesetz wird ab 2021 ebenfalls angehoben.
  • Zum Ausgleich der sog. kalten Progression wird der Bundestag zudem die Eckwerte des Einkommensteuertarifs anpassen.
  • Darüber hinaus werden auf Basis der bisherigen Praxiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen vorgenommen.

Ebenfalls am 27.11.2020 hat der Bundesrat den Weg für Verbesserungen bei Anträgen auf Familienleistungen freigemacht und einem Gesetz zur Digitalisierung entsprechender Verwaltungsverfahren zugestimmt. Das Gesetz wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und am 09.12.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. In Kraft trat es zu großen Teilen am Folgetag. Im Übrigen tritt es am 01.01.2022 in Kraft.

Ziel ist es, Eltern in der Phase rund um die Geburt eines Kindes von Bürokratie zu entlasten. Dabei geht es zunächst vor allem um das Elterngeld, das Kindergeld und die Namensbestimmung.

Das Gesetz ermöglicht es, die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes zu bündeln, sodass die Daten nicht mehrfach eingegeben werden müssen und Behördengänge wegfallen. Auf Wunsch der Eltern können erforderliche Daten zwischen den Behörden übermittelt werden - z. B. Einkommensnachweise für den Elterngeldantrag. So soll die Rentenversicherung im Auftrag der Elterngeldstellen die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragen können. Die Bürger können dabei selbst entscheiden, ob sie solche Angebote nutzen wollen.

Zitat des Tages

"Der Weg zum Erfolg ist keine Einbahnstraße"

Autor: Klaus Klages
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Aktuelles aus der Kanzlei

  • Anonymes Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung geht online

    Seit 22.04.2025 können Bürger in Niedersachsen Steuerdelikte über ein anonymes Hinweisgebersystem anzeigen. Das Portal https://anonymer-steuerhinweis.mf.niedersachsen.de/meldung soll einen sicheren und diskreten Kommunikationsweg bieten, um sowohl namentliche als auch anonyme Hinweise abzugeben.

  • Unzulässige Zweitwohnungsteuer bei Nest- oder Wechselmodell

    Das Verwaltungsgericht Weimar entschied, dass die Erhebung einer kommunalen Zweitwohnungsteuer (auch) unzulässig in Fällen des ehelichen Getrenntlebens ist, wenn und soweit die gemeinsamen ehelichen Kinder des zur Zweitwohnungsteuer herangezogenen getrennt lebenden Elternteils mit Zweitwohnsitz im Rahmen des familiären Nestmodells oder auch des Wechselmodells am Erstwohnsitz regelmäßig betreut werden (Az. 3 K 1578/23 We).

  • Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst

    Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.05.2025 sein Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst (Az. IV C 1 - S 2252/00075/016/070). Das umfangreiche Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 19.05.2022 und geht u. a. auf die folgenden Bereiche ein:

  • Provisionen in Form der Kryptowährung Ether zulässig

    Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen Provisionen in Form der Kryptowährung Ether erhalten können. Ether als Sachbezug zu vereinbaren sei nur dann möglich, wenn dies bei objektiver Betrachtung im Interesse des Arbeitnehmers liege. Zudem müsse ein bestimmter unpfändbarer Betrag des Arbeitsentgelts in Geld ausgezahlt werden (Az. 10 AZR 80/24).

  • Absetzbarkeit von Rechts- und Beratungskosten bei Anteilsverkäufen - kein Abzug

    Eine Tochtergesellschaft, die in einem Organschaftsverhältnis zur Klägerin als Organträgerin stand, veräußerte Anteile an ihrer Tochtergesellschaft - also einer Enkelgesellschaft der Klägerin. Die Klägerin hatte im Zusammenhang mit der Veräußerung der Enkelgesellschaft Rechts- und Beratungsleistungen in eigenem Namen beauftragt und die Kosten daraus getragen.

  • Werbungskostenabzugsverbot für Vermögensverwaltergebühren

    Ein Anleger hatte im Veranlagungszeitraum 2020 erhebliche Vermögensverwaltergebühren gezahlt, die über dem Sparerpauschbetrag lagen. Diese machte er in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt ordnete die im Streitjahr gezahlte Vermögensverwaltergebühr als Werbungskosten (gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) ein, die unter das Abzugsverbot (gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 EStG) fallen.

  • Kein Werbungskostenabzug für private Umzugskosten trotz Homeoffice-Zwang

    Berufstätige Eheleute lebten mit ihrer Tochter in einer 3-Zimmer-Wohnung und arbeiteten nur in Ausnahmefällen im Homeoffice. Ab März 2020 - bedingt durch die Corona-Pandemie - arbeiteten sie überwiegend im Homeoffice, dort im Wesentlichen im Wohn-/Esszimmer. Ab Mai 2020 zogen sie in eine 5-Zimmer-Wohnung, in der sie zwei Zimmer als häusliches Arbeitszimmer einrichteten und nutzten.

  • Ablösung eines Zinsswaps

    Die Klägerin hatte zur Errichtung eines Windparks im Jahr 2008 ein Darlehen aufgenommen. Die Fälligkeit der letzten Rate war für den 31.03.2023 vereinbart, der Zinssatz war bis zum 31.03.2018 festgeschrieben. Im Jahr 2014 schloss die Klägerin mit der Darlehensgeberin für die Restlaufzeit des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindung einen Zinsswap.

  • Keine Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte von etwa einer Stunde

    Ein Geschäftsführer war bei einer etwa 30 km entfernt ansässigen Arbeitgeberin angestellt und mietete eine Zweitwohnung in ca. 1 km Entfernung von seiner Arbeitsstätte. Er machte einen Anspruch auf Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend.

  • Versorgungsleistungen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte an eine im EU-Ausland wohnende Person

    Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass der in der Slowakei wohnende Bezieher von Versorgungsleistungen aus einer inländischen Versorgungseinrichtung für eine konkret bezeichnete Berufsgruppe (im Streitfall einer Leistung des Vertreterversorgungswerks) im Inland beschränkt einkommensteuerpflichtig ist (Az. 12 K 549/23).