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Prüfen Sie Ihre Kasse auf die zentralen Anforderungen an eine ordnungsmäßige Kassenführung i.S.d. Vollständigkeit, Einzelaufzeichnungspflicht, täglichen Aufzeichnungspflicht, jederzeitigen Kassensturzfähigkeit, Unveränderbarkeit der Kassenaufzeichnungen.
Beachten Sie für alle Kassensysteme die in diesem Schreiben umfänglich erläuterten Aufzeichnungspflichten sowohl für elektronische Registrierkassen als auch für PC-Kassen sowie für offene Ladenkassen. Überprüfen Sie für Ihr jeweiliges Kassensystem, ob die in diesem Schreiben dargestellten Arbeitsschritte vollumfänglich und ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Sollten Sie Anwender einer elektronischen Registrierkasse oder PC-Kasse sein, beachten Sie insbesondere die ab 01.01.2017 geltenden neuen Anforderungen an die elektronische Speicherung der Journaldaten und deren erforderliche Export-Möglichkeit durch die Finanzverwaltung im IDEA-tauglichen Format. Sollte ihr Kassensystem nicht den neuen erforderlichen Standards entsprechen – und eine Umrüstung technisch nicht möglich sein – ist die Neuanschaffung einer konformen Kasse leider unumgänglich. Offene Ladenkassen bleiben von dieser Neuregelung unberührt und können weiterhin eingesetzt werden.
Abschließend möchten wir Sie bitten, vor allem die folgenden 11-Punkte bei der Überprüfung Ihrer Kassensysteme zu berücksichtigen.
11-Punkte Prüfplan zur sicheren Kassenführung
Erfassen Sie alle Einnahmen (Vollständigkeit)
Achten Sie darauf, dass die Nummerierung der Z-Bons fortlaufend ist.
Bewahren Sie Testausdrucke, die Z-Nummern enthalten, auf.
Weisen Sie Ihre Stornierungen der Z-Bons aus.
Heben sie die Bedienungsanleitungen zu den Kassen auf.
Dokumentieren Sie alle Programmeingriffe in die Kasse; dazu gehören Preisänderungen, Einrichtungen von Bedienern, Warengruppen etc.
Kontrollieren Sie, ob Datum und Uhrzeit Ihrer Kasse übereinstimmen.
Zählen Sie Ihre Kasse nach Geschäftsschluss aus. Bewahren Sie das tägliche Zählprotokoll auf.
Scheuen Sie sich nicht, einen Fehlbestand auszuweisen. Aufgrund von fehlerhaft herausgegebenem Wechselgeld ist es normal, wenn der Kassen-Ist-Bestand nicht immer mit dem Kassen-Soll übereinstimmt.
Sofern Ihre Mitarbeiter oder Sie selbst bei der Kassenführung unsicher sein sollten, lassen Sie sich von uns beraten.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Kasse jederzeit kassensturzfähig ist. Erstellen Sie keine Kassenabrechnungen erst Tage später.
Zitat des Tages
"Probleme sind Gelegenheiten zu zeigen, was man kann"
Autor: Duke Ellington
Aktuelles aus der Kanzlei
Anonymes Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung geht online
Seit 22.04.2025 können Bürger in Niedersachsen Steuerdelikte über ein anonymes Hinweisgebersystem anzeigen. Das Portal https://anonymer-steuerhinweis.mf.niedersachsen.de/meldung soll einen sicheren und diskreten Kommunikationsweg bieten, um sowohl namentliche als auch anonyme Hinweise abzugeben.
Unzulässige Zweitwohnungsteuer bei Nest- oder Wechselmodell
Das Verwaltungsgericht Weimar entschied, dass die Erhebung einer kommunalen Zweitwohnungsteuer (auch) unzulässig in Fällen des ehelichen Getrenntlebens ist, wenn und soweit die gemeinsamen ehelichen Kinder des zur Zweitwohnungsteuer herangezogenen getrennt lebenden Elternteils mit Zweitwohnsitz im Rahmen des familiären Nestmodells oder auch des Wechselmodells am Erstwohnsitz regelmäßig betreut werden (Az. 3 K 1578/23 We).
Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.05.2025 sein Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst (Az. IV C 1 - S 2252/00075/016/070). Das umfangreiche Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 19.05.2022 und geht u. a. auf die folgenden Bereiche ein:
Provisionen in Form der Kryptowährung Ether zulässig
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen Provisionen in Form der Kryptowährung Ether erhalten können. Ether als Sachbezug zu vereinbaren sei nur dann möglich, wenn dies bei objektiver Betrachtung im Interesse des Arbeitnehmers liege. Zudem müsse ein bestimmter unpfändbarer Betrag des Arbeitsentgelts in Geld ausgezahlt werden (Az. 10 AZR 80/24).
Absetzbarkeit von Rechts- und Beratungskosten bei Anteilsverkäufen - kein Abzug
Eine Tochtergesellschaft, die in einem Organschaftsverhältnis zur Klägerin als Organträgerin stand, veräußerte Anteile an ihrer Tochtergesellschaft - also einer Enkelgesellschaft der Klägerin. Die Klägerin hatte im Zusammenhang mit der Veräußerung der Enkelgesellschaft Rechts- und Beratungsleistungen in eigenem Namen beauftragt und die Kosten daraus getragen.
Werbungskostenabzugsverbot für Vermögensverwaltergebühren
Ein Anleger hatte im Veranlagungszeitraum 2020 erhebliche Vermögensverwaltergebühren gezahlt, die über dem Sparerpauschbetrag lagen. Diese machte er in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt ordnete die im Streitjahr gezahlte Vermögensverwaltergebühr als Werbungskosten (gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) ein, die unter das Abzugsverbot (gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 EStG) fallen.
Kein Werbungskostenabzug für private Umzugskosten trotz Homeoffice-Zwang
Berufstätige Eheleute lebten mit ihrer Tochter in einer 3-Zimmer-Wohnung und arbeiteten nur in Ausnahmefällen im Homeoffice. Ab März 2020 - bedingt durch die Corona-Pandemie - arbeiteten sie überwiegend im Homeoffice, dort im Wesentlichen im Wohn-/Esszimmer. Ab Mai 2020 zogen sie in eine 5-Zimmer-Wohnung, in der sie zwei Zimmer als häusliches Arbeitszimmer einrichteten und nutzten.
Die Klägerin hatte zur Errichtung eines Windparks im Jahr 2008 ein Darlehen aufgenommen. Die Fälligkeit der letzten Rate war für den 31.03.2023 vereinbart, der Zinssatz war bis zum 31.03.2018 festgeschrieben. Im Jahr 2014 schloss die Klägerin mit der Darlehensgeberin für die Restlaufzeit des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindung einen Zinsswap.
Keine Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte von etwa einer Stunde
Ein Geschäftsführer war bei einer etwa 30 km entfernt ansässigen Arbeitgeberin angestellt und mietete eine Zweitwohnung in ca. 1 km Entfernung von seiner Arbeitsstätte. Er machte einen Anspruch auf Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend.
Versorgungsleistungen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte an eine im EU-Ausland wohnende Person
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass der in der Slowakei wohnende Bezieher von Versorgungsleistungen aus einer inländischen Versorgungseinrichtung für eine konkret bezeichnete Berufsgruppe (im Streitfall einer Leistung des Vertreterversorgungswerks) im Inland beschränkt einkommensteuerpflichtig ist (Az. 12 K 549/23).