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Thema: Sozialversicherungsrechtliche Änderungen bei „Minijobs” zum 1.1.2013 - Steuerberatung, Steueroptimierung, Lohn- und Finanzbuchhaltung in Rostock - Die Steuerberatungsgesellschaft
Sozialversicherungsrechtliche Änderungen bei „Minijobs” zum 1.1.2013
22.03.2013
Die Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigung – so genannte Minijobs – werden an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Die Entgeltgrenze für so genannte Minijobs wird ab dem 1. Januar 2013 von 400 € auf 450 € angehoben. Bei der Anhebung der sozialversicherungsrechtlichen Geringfügigkeitsgrenze auf 450 € zum 1.1.2013 handelt es sich nur um die Grenze für die Sozialversicherungsfreiheit von so genannten geringfügig entlohnten Beschäftigungen. Andere Fälle der Sozialversicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit, z. B. die Sozialversicherungsfreiheit von kurzzeitigen Beschäftigungen, sind von den Änderungen des neuen Gesetzes nicht betroffen. Bisher war ein Arbeitnehmer bei Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze automatisch versicherungsfrei. Er konnte aber eine Rentenversicherungspflicht beantragen (Opt-in-Regelung). Ab 1.1.2013 wird die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei diesen Arbeitsverhältnissen zur Regel (Opt-out-Regelung). Arbeitnehmer können sich aber von dieser Pflicht auf Antrag befreien lassen. In der Rentenversicherung bleiben diejenigen Personen versicherungspflichtig, die bereits nach altem Recht (bei einem Verdienst bis zu 400 € monatlich) auf eine Rentenversicherungsfreiheit verzichtet hatten. Diese Personen sind nicht dazu berechtigt, nunmehr eine Versicherungsbefreiung zu beantragen. Bestand in der Rentenversicherung deshalb nach alter Rechtslage eine Versicherungspflicht, weil die Grenze von 400 € schon vor dem 1.1.2013 überschritten wurde und auch weiterhin noch überschritten wird, bleibt (falls wiederum die neue Grenze von 450 € nicht überstiegen wird) die Rentenversicherungspflicht über den 31.12.2012 hinaus bestehen. Vor Ende des Jahres 2014 kann kein Befreiungsantrag gestellt werden (zweijährige Übergangsregelung). Bei Personen, die bisher in der Rentenversicherung wegen Einhaltung der bisherigen Grenze von 400 € versicherungsfrei waren, verbleibt es über den 31.12.2012 hinaus bei der Versicherungsfreiheit, jedoch kann auf diese verzichtet werden. Die Entgeltgrenze für sogenannte Midijobs wird zum 1.1.2013 von bisher 800 € monatlich auf nunmehr 850 € angehoben. Ab diesem Stichtag sind die „Midijobs“ grundsätzlich durch eine Gleitzone gekennzeichnet, die von 450,01 € bis zu 850 € reicht. Hinweis: Vor erstmaliger Beschäftigung einer Teilzeitkraft sollte die Vorgehensweise mit dem Steuerberater abgestimmt werden. Dazu gehört insbesondere auch die Erklärung des Aushilfsbeschäftigten.
Zitat des Tages
"Unser Wetter ist oft zu wahr, um schön zu sein"
Autor: Klaus Klages
Aktuelles aus der Kanzlei
Anonymes Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung geht online
Seit 22.04.2025 können Bürger in Niedersachsen Steuerdelikte über ein anonymes Hinweisgebersystem anzeigen. Das Portal https://anonymer-steuerhinweis.mf.niedersachsen.de/meldung soll einen sicheren und diskreten Kommunikationsweg bieten, um sowohl namentliche als auch anonyme Hinweise abzugeben.
Unzulässige Zweitwohnungsteuer bei Nest- oder Wechselmodell
Das Verwaltungsgericht Weimar entschied, dass die Erhebung einer kommunalen Zweitwohnungsteuer (auch) unzulässig in Fällen des ehelichen Getrenntlebens ist, wenn und soweit die gemeinsamen ehelichen Kinder des zur Zweitwohnungsteuer herangezogenen getrennt lebenden Elternteils mit Zweitwohnsitz im Rahmen des familiären Nestmodells oder auch des Wechselmodells am Erstwohnsitz regelmäßig betreut werden (Az. 3 K 1578/23 We).
Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.05.2025 sein Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst (Az. IV C 1 - S 2252/00075/016/070). Das umfangreiche Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 19.05.2022 und geht u. a. auf die folgenden Bereiche ein:
Provisionen in Form der Kryptowährung Ether zulässig
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen Provisionen in Form der Kryptowährung Ether erhalten können. Ether als Sachbezug zu vereinbaren sei nur dann möglich, wenn dies bei objektiver Betrachtung im Interesse des Arbeitnehmers liege. Zudem müsse ein bestimmter unpfändbarer Betrag des Arbeitsentgelts in Geld ausgezahlt werden (Az. 10 AZR 80/24).
Absetzbarkeit von Rechts- und Beratungskosten bei Anteilsverkäufen - kein Abzug
Eine Tochtergesellschaft, die in einem Organschaftsverhältnis zur Klägerin als Organträgerin stand, veräußerte Anteile an ihrer Tochtergesellschaft - also einer Enkelgesellschaft der Klägerin. Die Klägerin hatte im Zusammenhang mit der Veräußerung der Enkelgesellschaft Rechts- und Beratungsleistungen in eigenem Namen beauftragt und die Kosten daraus getragen.
Werbungskostenabzugsverbot für Vermögensverwaltergebühren
Ein Anleger hatte im Veranlagungszeitraum 2020 erhebliche Vermögensverwaltergebühren gezahlt, die über dem Sparerpauschbetrag lagen. Diese machte er in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt ordnete die im Streitjahr gezahlte Vermögensverwaltergebühr als Werbungskosten (gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) ein, die unter das Abzugsverbot (gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 EStG) fallen.
Kein Werbungskostenabzug für private Umzugskosten trotz Homeoffice-Zwang
Berufstätige Eheleute lebten mit ihrer Tochter in einer 3-Zimmer-Wohnung und arbeiteten nur in Ausnahmefällen im Homeoffice. Ab März 2020 - bedingt durch die Corona-Pandemie - arbeiteten sie überwiegend im Homeoffice, dort im Wesentlichen im Wohn-/Esszimmer. Ab Mai 2020 zogen sie in eine 5-Zimmer-Wohnung, in der sie zwei Zimmer als häusliches Arbeitszimmer einrichteten und nutzten.
Die Klägerin hatte zur Errichtung eines Windparks im Jahr 2008 ein Darlehen aufgenommen. Die Fälligkeit der letzten Rate war für den 31.03.2023 vereinbart, der Zinssatz war bis zum 31.03.2018 festgeschrieben. Im Jahr 2014 schloss die Klägerin mit der Darlehensgeberin für die Restlaufzeit des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindung einen Zinsswap.
Keine Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte von etwa einer Stunde
Ein Geschäftsführer war bei einer etwa 30 km entfernt ansässigen Arbeitgeberin angestellt und mietete eine Zweitwohnung in ca. 1 km Entfernung von seiner Arbeitsstätte. Er machte einen Anspruch auf Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend.
Versorgungsleistungen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte an eine im EU-Ausland wohnende Person
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass der in der Slowakei wohnende Bezieher von Versorgungsleistungen aus einer inländischen Versorgungseinrichtung für eine konkret bezeichnete Berufsgruppe (im Streitfall einer Leistung des Vertreterversorgungswerks) im Inland beschränkt einkommensteuerpflichtig ist (Az. 12 K 549/23).