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Thema: Pensionszusage auf das 60. Lebensjahr ist in der Regel eine verdeckte Gewinnausschüttung - Steuerberatung, Steueroptimierung, Lohn- und Finanzbuchhaltung in Rostock - Die Steuerberatungsgesellschaft
Pensionszusage auf das 60. Lebensjahr ist in der Regel eine verdeckte Gewinnausschüttung
19.08.2013
Auch Geschäftsführern einer GmbH kann grundsätzlich eine Pensionszusage erteilt werden. Die Pensionszusage bedarf zivilrechtlich keiner bestimmten Form. Zur steuerlichen Anerkennung der Pensionsrückstellung muss die Zusage schriftlich gefasst sein. Wird die Pensionszusage einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt, ist sie steuerlich nur anzuerkennen, wenn sie von vornherein klar und eindeutig vereinbart worden ist. Neben den Fragen der Angemessenheit der Pensionszusage, der Überversorgung, der Erdienbarkeit, der Wartefrist ist u. a. insbesondere bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer das Höchst- bzw. Mindestalter für die Pensionszusage zu beachten. Für die Berechnung der Pensionsrückstellung ist bei beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführern die vertraglich vorgesehene Altersgrenze, mindestens jedoch eine von 65 Jahren zu Grunde zu legen. Eine Ausnahme bilden hier nur schwerbehinderte Gesellschafter-Geschäftsführer, für die eine Altersgrenze von mindestens 60 Jahren gilt. Bei einem vertraglichen Pensionsalter von unter 60 Jahren wird eine ernsthafte Zusage verneint, wobei die gesamten Zuführungen zur Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten wären. Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer auf das 60. Lebensjahr erteilte Pensionszusage gesellschaftsrechtlich veranlasst und eine verdeckte Gewinnausschüttung ist. Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden. Anmerkung: Unter dem Begriff verdeckte Gewinnausschüttung versteht man Vorteilsgewährungen der GmbH an ihre Gesellschafter, die nicht auf der Grundlage eines Gewinnverteilungsbeschlusses durch die Gesellschafterversammlung erfolgen, sondern in verdeckter Form dem Gesellschafter oder einer ihm nahestehenden Person zugute kommen. Soweit eine verdeckte Gewinnausschüttung den Gewinn der GmbH gemindert hat, wird sie dem Einkommen der GmbH wieder hinzugerechnet. Verdeckte Gewinnausschüttungen sind beim Gesellschafter als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen.
Zitat des Tages
"Erfahrungen sind die Fehler, an die wir uns erinnern"
Autor: Voltaire
Aktuelles aus der Kanzlei
Anonymes Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung geht online
Seit 22.04.2025 können Bürger in Niedersachsen Steuerdelikte über ein anonymes Hinweisgebersystem anzeigen. Das Portal https://anonymer-steuerhinweis.mf.niedersachsen.de/meldung soll einen sicheren und diskreten Kommunikationsweg bieten, um sowohl namentliche als auch anonyme Hinweise abzugeben.
Unzulässige Zweitwohnungsteuer bei Nest- oder Wechselmodell
Das Verwaltungsgericht Weimar entschied, dass die Erhebung einer kommunalen Zweitwohnungsteuer (auch) unzulässig in Fällen des ehelichen Getrenntlebens ist, wenn und soweit die gemeinsamen ehelichen Kinder des zur Zweitwohnungsteuer herangezogenen getrennt lebenden Elternteils mit Zweitwohnsitz im Rahmen des familiären Nestmodells oder auch des Wechselmodells am Erstwohnsitz regelmäßig betreut werden (Az. 3 K 1578/23 We).
Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.05.2025 sein Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst (Az. IV C 1 - S 2252/00075/016/070). Das umfangreiche Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 19.05.2022 und geht u. a. auf die folgenden Bereiche ein:
Provisionen in Form der Kryptowährung Ether zulässig
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen Provisionen in Form der Kryptowährung Ether erhalten können. Ether als Sachbezug zu vereinbaren sei nur dann möglich, wenn dies bei objektiver Betrachtung im Interesse des Arbeitnehmers liege. Zudem müsse ein bestimmter unpfändbarer Betrag des Arbeitsentgelts in Geld ausgezahlt werden (Az. 10 AZR 80/24).
Absetzbarkeit von Rechts- und Beratungskosten bei Anteilsverkäufen - kein Abzug
Eine Tochtergesellschaft, die in einem Organschaftsverhältnis zur Klägerin als Organträgerin stand, veräußerte Anteile an ihrer Tochtergesellschaft - also einer Enkelgesellschaft der Klägerin. Die Klägerin hatte im Zusammenhang mit der Veräußerung der Enkelgesellschaft Rechts- und Beratungsleistungen in eigenem Namen beauftragt und die Kosten daraus getragen.
Werbungskostenabzugsverbot für Vermögensverwaltergebühren
Ein Anleger hatte im Veranlagungszeitraum 2020 erhebliche Vermögensverwaltergebühren gezahlt, die über dem Sparerpauschbetrag lagen. Diese machte er in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt ordnete die im Streitjahr gezahlte Vermögensverwaltergebühr als Werbungskosten (gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) ein, die unter das Abzugsverbot (gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 EStG) fallen.
Kein Werbungskostenabzug für private Umzugskosten trotz Homeoffice-Zwang
Berufstätige Eheleute lebten mit ihrer Tochter in einer 3-Zimmer-Wohnung und arbeiteten nur in Ausnahmefällen im Homeoffice. Ab März 2020 - bedingt durch die Corona-Pandemie - arbeiteten sie überwiegend im Homeoffice, dort im Wesentlichen im Wohn-/Esszimmer. Ab Mai 2020 zogen sie in eine 5-Zimmer-Wohnung, in der sie zwei Zimmer als häusliches Arbeitszimmer einrichteten und nutzten.
Die Klägerin hatte zur Errichtung eines Windparks im Jahr 2008 ein Darlehen aufgenommen. Die Fälligkeit der letzten Rate war für den 31.03.2023 vereinbart, der Zinssatz war bis zum 31.03.2018 festgeschrieben. Im Jahr 2014 schloss die Klägerin mit der Darlehensgeberin für die Restlaufzeit des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindung einen Zinsswap.
Keine Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte von etwa einer Stunde
Ein Geschäftsführer war bei einer etwa 30 km entfernt ansässigen Arbeitgeberin angestellt und mietete eine Zweitwohnung in ca. 1 km Entfernung von seiner Arbeitsstätte. Er machte einen Anspruch auf Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend.
Versorgungsleistungen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte an eine im EU-Ausland wohnende Person
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass der in der Slowakei wohnende Bezieher von Versorgungsleistungen aus einer inländischen Versorgungseinrichtung für eine konkret bezeichnete Berufsgruppe (im Streitfall einer Leistung des Vertreterversorgungswerks) im Inland beschränkt einkommensteuerpflichtig ist (Az. 12 K 549/23).