Deprecated notice: mysql_connect(): The mysql extension is deprecated and will be removed in the future: use mysqli or PDO instead in system/modules/core/library/Contao/Database/Mysql.php on line 58
#0 [internal function]: __error(8192, 'mysql_connect()...', '/homepages/43/d...', 58, Array)
#1 system/modules/core/library/Contao/Database/Mysql.php(58): mysql_connect('db547357284.db....', 'dbo547357284', 'IAnj7d6uSE')
#2 system/modules/core/library/Contao/Database.php(77): Contao\Database\Mysql->connect()
#3 system/modules/core/library/Contao/Database.php(160): Contao\Database->__construct(Array)
#4 [internal function]: Contao\Database::getInstance()
#5 system/modules/core/library/Contao/System.php(110): call_user_func(Array)
#6 system/modules/core/library/Contao/User.php(89): Contao\System->import('Database')
#7 system/modules/core/classes/FrontendUser.php(79): Contao\User->__construct()
#8 system/modules/core/library/Contao/User.php(151): Contao\FrontendUser->__construct()
#9 [internal function]: Contao\User::getInstance()
#10 system/modules/core/library/Contao/System.php(110): call_user_func(Array)
#11 index.php(43): Contao\System->import('FrontendUser', 'User')
#12 index.php(434): Index->__construct()
#13 {main}

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /homepages/43/d21551564/htdocs/web/2010_ci/system/helper/functions.php:70) in system/modules/core/library/Contao/System.php on line 484
#0 [internal function]: __error(2, 'Cannot modify h...', '/homepages/43/d...', 484, Array)
#1 system/modules/core/library/Contao/System.php(484): setcookie('BE_USER_AUTH', '84106ecd5d7aff1...', 1761358463, '/', '', false, true)
#2 system/modules/core/classes/Frontend.php(534): Contao\System::setCookie('BE_USER_AUTH', '84106ecd5d7aff1...', 1761358463, NULL, NULL, false, true)
#3 index.php(47): Contao\Frontend->getLoginStatus('BE_USER_AUTH')
#4 index.php(434): Index->__construct()
#5 {main}

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /homepages/43/d21551564/htdocs/web/2010_ci/system/helper/functions.php:70) in system/modules/core/library/Contao/System.php on line 484
#0 [internal function]: __error(2, 'Cannot modify h...', '/homepages/43/d...', 484, Array)
#1 system/modules/core/library/Contao/System.php(484): setcookie('FE_USER_AUTH', '7f74ed8972a8532...', 1761358463, '/', '', false, true)
#2 system/modules/core/classes/Frontend.php(534): Contao\System::setCookie('FE_USER_AUTH', '7f74ed8972a8532...', 1761358463, NULL, NULL, false, true)
#3 index.php(48): Contao\Frontend->getLoginStatus('FE_USER_AUTH')
#4 index.php(434): Index->__construct()
#5 {main}

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /homepages/43/d21551564/htdocs/web/2010_ci/system/helper/functions.php:70) in system/modules/core/library/Contao/Template.php on line 298
#0 [internal function]: __error(2, 'Cannot modify h...', '/homepages/43/d...', 298, Array)
#1 system/modules/core/library/Contao/Template.php(298): header('Vary: User-Agen...', false)
#2 system/modules/core/classes/FrontendTemplate.php(210): Contao\Template->output()
#3 system/modules/core/pages/PageRegular.php(183): Contao\FrontendTemplate->output(true)
#4 index.php(251): Contao\PageRegular->generate(Object(Contao\PageModel), true)
#5 index.php(435): Index->run()
#6 {main}

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /homepages/43/d21551564/htdocs/web/2010_ci/system/helper/functions.php:70) in system/modules/core/library/Contao/Template.php on line 299
#0 [internal function]: __error(2, 'Cannot modify h...', '/homepages/43/d...', 299, Array)
#1 system/modules/core/library/Contao/Template.php(299): header('Content-Type: t...')
#2 system/modules/core/classes/FrontendTemplate.php(210): Contao\Template->output()
#3 system/modules/core/pages/PageRegular.php(183): Contao\FrontendTemplate->output(true)
#4 index.php(251): Contao\PageRegular->generate(Object(Contao\PageModel), true)
#5 index.php(435): Index->run()
#6 {main}
Thema: Kassenführung offene Ladenkassen - Steuerberatung, Steueroptimierung, Lohn- und Finanzbuchhaltung in Rostock - Die Steuerberatungsgesellschaft
Form

0381/49761-0

Thema

Kassenführung offene Ladenkassen

05.03.2018

Kasse: Wahl der Aufzeichnungsmittel und Einzelaufzeichnungspflicht

 

Wir haben Sie im Mandantenrundschreiben vom 20.01.2017 darüber informiert, dass nach herrschender Meinung offene Ladenkassen weiterhin benutzt werden dürfen.¹  Für offene Ladenkassen wird allerdings künftig eine häufigere Prüfung der Finanzbehörden erwartet. Grundsätzlich gilt gem. § 146 AO eine Pflicht zur Einzelaufzeichnung aller Geschäftsvorfälle, welche offene Ladenkassen nicht erfüllen. Die Einzelaufzeichnungspflicht darf nur bei Unzumutbarkeit unterbleiben. Werden elektronische Kassen (PC-Kassen oder Registrierkassen) genutzt, sind die Einzelaufzeichnungen grundsätzlich zumutbar und dementsprechend Pflicht.

 

Zulässige Kassen-Aufzeichnungsmittel nach herrschender Meinung²

 

 

Bis 31.12.2016

Bis 31.12.2022

Ab 01.01.2023

Offene Ladenkasse

X

X*

X*

Elektronische Kasse ohne digitale Speicherung der Einzelaufzeichnungen

X

 

 

Elektronische Kasse, mit digitaler Speicherung der Einzelaufzeichnungen, die nicht aufrüstbar ist gem. den Anforderungen des „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“**

X

X

 

Elektronische Kasse, die allen Anforderungen des „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“** genügen

X

X

X

* Sofern aus Zumutbarkeitsgründen Einzelaufzeichnungen unterbleiben dürfen

** Auf die Anforderungen des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (u.a. die Pflicht zur Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung), haben wir Sie detailliert im Mandantenrundschreiben vom 01/2017 informiert


Nach extremen Literaturmeinungen sind jedoch offene Ladenkassen – begründet mit dieser Einzelaufzeichnungspflicht –  nicht mehr einsetzbar: Dies wird damit gerechtfertigt, dass Einzelaufzeichnungen aus Unzumutbarkeit nur entfallen dürfen, soweit Waren von geringem Wert an eine Vielzahl nicht bekannter, bar zahlender Kunden verkauft werden (BFH Grundsatzurteil von 1966).³ Unter Waren zählen diese extremen Literaturmeinungen keine Dienstleistungen. Das ist auch Auffassung der Finanzverwaltung. Damit wären bspw. Frisöre von der Nutzung einer offenen Ladenkasse per se ausgeschlossen. Weiterhin würden unter „Waren von geringem Wert“ nur einstellige Cent-Beträge gerechnet. Da solche Mikrowerte heutzutage selten sind, wird von einer generellen Zumutbarkeit von Einzelaufzeichnungen und damit de facto von einer Pflicht zu elektronischen Kassensystemen ausgegangen. Dem steht entgegen, dass der deutsche Gesetzgeber durch die Neufassung des § 146 AO bestimmt hat, dass eine Einzelaufzeichnungspflicht aus Zumutbarkeitsgründen nicht besteht, bei einem Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung. Es wird also gesetzestextlich nicht mehr auf den geringen Wert von Waren abgestellt. Problematisch dürfte auch das sog. „Downsizing“ also der Rückschritt von elektronischen Kassen auf offene Ladenkassen sein, da hier noch intensiver die Unzumutbarkeit von Einzelaufzeichnungen durch elektronische Systeme geprüft werden muss.

 

Im anderen Extrem wird in der Literatur die Auffassung vertreten, dass nicht  nur offene Ladenkassen bedenkenlos weiterverwendbar sind, sondern darüber hinaus sogar die Nutzung von „veralteten“ elektronischen Kassensystemen ohne Einzelaufzeichnung bis 31.12.2019 möglich ist (bei fehlender Nachrüstbarkeit sogar bis 31.12.2022). Dies wird damit begründet, dass mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ der  Art. 97 § 30 EGAO eingeführt wurde. Dieser bezieht sich auf die „Zweite Kassenrichtlinie“ (26.11.2010) – d.h. auf das BMF-Schreiben, das die Nutzung von elektronischen Kassensystemen ohne Einzelaufzeichnung eingeschränkt hat – und hat dieses damit ungewollt in eine Rechtsgrundlage verwandelt. Weiterhin bestimmt Art. 97 § 30 Abs. 1 Satz  1 EGAO, dass Aufzeichnungssysteme, die der Einzelaufzeichnungspflicht des  § 146a AO nicht genügen, erst nach dem 31.12.2019 vorhanden sein müssen. Ergo werden nach dieser Literaturmeinung die Zeiträume der Zweiten Kassenrichtlinie verlängert.

¹ Vgl. bspw. Zimmermann: Kassengesetz 2020, DWS 1/2017; Geuenich: Digitale Kassensysteme: Verschärfte Compliance-Anforderungen ab 2020, NWB 11/2017; Nöcker: Anmerkungen zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung, NWB 7/2017, Kamps: Streit um Schätzung, Verprobung und Kassenbuchführung insbesondere bei bargeldintensiven Geschäftsbranchen in der Betriebsprüfung, Stbg 5/2017.

² In Anlehnung an Hülshoff/ Wied: Einzelaufzeichnungspflichten bei Bargeschäften, NWB 28/2017.

³ Vgl. BFH v. 12.05.1966, IV 472/60.

 Vgl. Mandanten-Info Ordnungsgemäße Kassenführung, Datev 03/2017; Achilles: Kassengesetz, Datev Magazin 05/2017.

 Vgl. Pump: Weg von der offenen Ladenkasse, Datev-Magazin 01/2017.

 Vgl. Achilles: Kassengesetz, Datev Magazin 05/2017.

 Vgl. Nöcker: Anmerkungen zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung, NWB 7/2017.

Zitat des Tages

"Ein Tag mehr ist ein Tag weniger"

Autor: Hanns Dieter Hüsch
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Aktuelles aus der Kanzlei

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    Seit 22.04.2025 können Bürger in Niedersachsen Steuerdelikte über ein anonymes Hinweisgebersystem anzeigen. Das Portal https://anonymer-steuerhinweis.mf.niedersachsen.de/meldung soll einen sicheren und diskreten Kommunikationsweg bieten, um sowohl namentliche als auch anonyme Hinweise abzugeben.

  • Unzulässige Zweitwohnungsteuer bei Nest- oder Wechselmodell

    Das Verwaltungsgericht Weimar entschied, dass die Erhebung einer kommunalen Zweitwohnungsteuer (auch) unzulässig in Fällen des ehelichen Getrenntlebens ist, wenn und soweit die gemeinsamen ehelichen Kinder des zur Zweitwohnungsteuer herangezogenen getrennt lebenden Elternteils mit Zweitwohnsitz im Rahmen des familiären Nestmodells oder auch des Wechselmodells am Erstwohnsitz regelmäßig betreut werden (Az. 3 K 1578/23 We).

  • Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst

    Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.05.2025 sein Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst (Az. IV C 1 - S 2252/00075/016/070). Das umfangreiche Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 19.05.2022 und geht u. a. auf die folgenden Bereiche ein:

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    Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen Provisionen in Form der Kryptowährung Ether erhalten können. Ether als Sachbezug zu vereinbaren sei nur dann möglich, wenn dies bei objektiver Betrachtung im Interesse des Arbeitnehmers liege. Zudem müsse ein bestimmter unpfändbarer Betrag des Arbeitsentgelts in Geld ausgezahlt werden (Az. 10 AZR 80/24).

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    Eine Tochtergesellschaft, die in einem Organschaftsverhältnis zur Klägerin als Organträgerin stand, veräußerte Anteile an ihrer Tochtergesellschaft - also einer Enkelgesellschaft der Klägerin. Die Klägerin hatte im Zusammenhang mit der Veräußerung der Enkelgesellschaft Rechts- und Beratungsleistungen in eigenem Namen beauftragt und die Kosten daraus getragen.

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    Ein Anleger hatte im Veranlagungszeitraum 2020 erhebliche Vermögensverwaltergebühren gezahlt, die über dem Sparerpauschbetrag lagen. Diese machte er in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt ordnete die im Streitjahr gezahlte Vermögensverwaltergebühr als Werbungskosten (gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) ein, die unter das Abzugsverbot (gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 EStG) fallen.

  • Kein Werbungskostenabzug für private Umzugskosten trotz Homeoffice-Zwang

    Berufstätige Eheleute lebten mit ihrer Tochter in einer 3-Zimmer-Wohnung und arbeiteten nur in Ausnahmefällen im Homeoffice. Ab März 2020 - bedingt durch die Corona-Pandemie - arbeiteten sie überwiegend im Homeoffice, dort im Wesentlichen im Wohn-/Esszimmer. Ab Mai 2020 zogen sie in eine 5-Zimmer-Wohnung, in der sie zwei Zimmer als häusliches Arbeitszimmer einrichteten und nutzten.

  • Ablösung eines Zinsswaps

    Die Klägerin hatte zur Errichtung eines Windparks im Jahr 2008 ein Darlehen aufgenommen. Die Fälligkeit der letzten Rate war für den 31.03.2023 vereinbart, der Zinssatz war bis zum 31.03.2018 festgeschrieben. Im Jahr 2014 schloss die Klägerin mit der Darlehensgeberin für die Restlaufzeit des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindung einen Zinsswap.

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    Ein Geschäftsführer war bei einer etwa 30 km entfernt ansässigen Arbeitgeberin angestellt und mietete eine Zweitwohnung in ca. 1 km Entfernung von seiner Arbeitsstätte. Er machte einen Anspruch auf Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend.

  • Versorgungsleistungen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte an eine im EU-Ausland wohnende Person

    Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass der in der Slowakei wohnende Bezieher von Versorgungsleistungen aus einer inländischen Versorgungseinrichtung für eine konkret bezeichnete Berufsgruppe (im Streitfall einer Leistung des Vertreterversorgungswerks) im Inland beschränkt einkommensteuerpflichtig ist (Az. 12 K 549/23).