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Thema: Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt - Steuerberatung, Steueroptimierung, Lohn- und Finanzbuchhaltung in Rostock - Die Steuerberatungsgesellschaft
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt
05.03.2018
Ein Vermessungsingenieur erwarb 1992 ein Grundstück für 150.000 € und stellte einen Bauantrag für ein Bürohaus. Der Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung wurde zurückgewiesen. Der Vermessungsingenieur bemühte sich vergeblich, dieses Grundstück zu veräußern. Die im Zusammenhang mit dem Erwerb angefallenen Schuldzinsen machte er zunächst als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung, später, ab dem Jahr 2005, als Betriebsausgaben im Rahmen eines Gewerbebetriebs in Gestalt eines gewerblichen Grundstückshandels geltend. In diesem Zusammenhang nahm er auch eine Teilwertabschreibung von 106.000 € auf das Grundstück vor. Der Bundesfinanzhof lehnte die Teilwertabschreibung ab, da kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Selbst wenn der Vermessungsingenieur ursprünglich einen gewerblichen Grundstückshandel unterhalten hätte, wäre dieser später durch einen erfolgsneutralen Strukturwandel (Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht) zum Liebhabereibetrieb geworden. Der ursprünglich verfolgte Plan zur Veräußerung hat sich zerschlagen und eine kontinuierliche Verlustperiode hatte begonnen. Der Vermessungsingenieur hat darauf nicht ausreichend reagiert und mangels neuer Planungen auch nicht zu erkennen gegeben, dass die (etwaige) Betriebsfortführung ernstlich auf eine am Markt erfolgreiche Tätigkeit gerichtet war. Er hat auf glückliche Umstände gebaut, statt konkrete Pläne zu entwickeln. Um nicht in die Liebhaberei zu geraten, hätte er das Grundstück entweder in sein Privatvermögen überführen oder es mit Verlust verkaufen können, so der Bundesfinanzhof. Das Gericht nimmt außerdem an, dass es das Motiv des Vermessungsingenieurs war, auf eine Wertsteigerung des Grundstücks zu vertrauen und später einen Veräußerungsgewinn zu erzielen. Das jedoch ist nach einer so langen Haltephase keine Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen eines etwaigen gewerblichen Grundstückshandels, sondern regelmäßig privater Natur.
Zitat des Tages
"Das Gefährliche an Halbwahrheiten: Man glaubt immer die falsche Hälfte"
Autor: Hans Crailsheimer
Aktuelles aus der Kanzlei
Anonymes Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung geht online
Seit 22.04.2025 können Bürger in Niedersachsen Steuerdelikte über ein anonymes Hinweisgebersystem anzeigen. Das Portal https://anonymer-steuerhinweis.mf.niedersachsen.de/meldung soll einen sicheren und diskreten Kommunikationsweg bieten, um sowohl namentliche als auch anonyme Hinweise abzugeben.
Unzulässige Zweitwohnungsteuer bei Nest- oder Wechselmodell
Das Verwaltungsgericht Weimar entschied, dass die Erhebung einer kommunalen Zweitwohnungsteuer (auch) unzulässig in Fällen des ehelichen Getrenntlebens ist, wenn und soweit die gemeinsamen ehelichen Kinder des zur Zweitwohnungsteuer herangezogenen getrennt lebenden Elternteils mit Zweitwohnsitz im Rahmen des familiären Nestmodells oder auch des Wechselmodells am Erstwohnsitz regelmäßig betreut werden (Az. 3 K 1578/23 We).
Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.05.2025 sein Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst (Az. IV C 1 - S 2252/00075/016/070). Das umfangreiche Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 19.05.2022 und geht u. a. auf die folgenden Bereiche ein:
Provisionen in Form der Kryptowährung Ether zulässig
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen Provisionen in Form der Kryptowährung Ether erhalten können. Ether als Sachbezug zu vereinbaren sei nur dann möglich, wenn dies bei objektiver Betrachtung im Interesse des Arbeitnehmers liege. Zudem müsse ein bestimmter unpfändbarer Betrag des Arbeitsentgelts in Geld ausgezahlt werden (Az. 10 AZR 80/24).
Absetzbarkeit von Rechts- und Beratungskosten bei Anteilsverkäufen - kein Abzug
Eine Tochtergesellschaft, die in einem Organschaftsverhältnis zur Klägerin als Organträgerin stand, veräußerte Anteile an ihrer Tochtergesellschaft - also einer Enkelgesellschaft der Klägerin. Die Klägerin hatte im Zusammenhang mit der Veräußerung der Enkelgesellschaft Rechts- und Beratungsleistungen in eigenem Namen beauftragt und die Kosten daraus getragen.
Werbungskostenabzugsverbot für Vermögensverwaltergebühren
Ein Anleger hatte im Veranlagungszeitraum 2020 erhebliche Vermögensverwaltergebühren gezahlt, die über dem Sparerpauschbetrag lagen. Diese machte er in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt ordnete die im Streitjahr gezahlte Vermögensverwaltergebühr als Werbungskosten (gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) ein, die unter das Abzugsverbot (gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 EStG) fallen.
Kein Werbungskostenabzug für private Umzugskosten trotz Homeoffice-Zwang
Berufstätige Eheleute lebten mit ihrer Tochter in einer 3-Zimmer-Wohnung und arbeiteten nur in Ausnahmefällen im Homeoffice. Ab März 2020 - bedingt durch die Corona-Pandemie - arbeiteten sie überwiegend im Homeoffice, dort im Wesentlichen im Wohn-/Esszimmer. Ab Mai 2020 zogen sie in eine 5-Zimmer-Wohnung, in der sie zwei Zimmer als häusliches Arbeitszimmer einrichteten und nutzten.
Die Klägerin hatte zur Errichtung eines Windparks im Jahr 2008 ein Darlehen aufgenommen. Die Fälligkeit der letzten Rate war für den 31.03.2023 vereinbart, der Zinssatz war bis zum 31.03.2018 festgeschrieben. Im Jahr 2014 schloss die Klägerin mit der Darlehensgeberin für die Restlaufzeit des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindung einen Zinsswap.
Keine Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte von etwa einer Stunde
Ein Geschäftsführer war bei einer etwa 30 km entfernt ansässigen Arbeitgeberin angestellt und mietete eine Zweitwohnung in ca. 1 km Entfernung von seiner Arbeitsstätte. Er machte einen Anspruch auf Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend.
Versorgungsleistungen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte an eine im EU-Ausland wohnende Person
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass der in der Slowakei wohnende Bezieher von Versorgungsleistungen aus einer inländischen Versorgungseinrichtung für eine konkret bezeichnete Berufsgruppe (im Streitfall einer Leistung des Vertreterversorgungswerks) im Inland beschränkt einkommensteuerpflichtig ist (Az. 12 K 549/23).